Gerade in handwerklichen, aber auch in einigen anderen Berufen
arbeiten Sie außerhalb der regelmäßigen Arbeitsstätte (z.B. außerhalb
vom Firmensitz Ihres Arbeitgebers). Dadurch entstehen Ihnen zusätzliche
Kosten; Sie fahren oftmals weit, müssen auswärts essen und vielleicht
auch in einer Pension übernachten. Diese zusätzliche Belastung wollen
viele Arbeitgeber dadurch vermindern, dass Sie Angestellten einen
Pauschalbetrag zum Ausgleich zahlen. Der Betrag orientiert sich also
nicht exakt an den Kosten, die Ihnen tatsächlich entstanden sind. D.h.,
auch wenn Sie einmal sehr hohe Kosten hatten - etwa weil Sie viel Geld
für eine Übernachtung auswärts bezahlen mussten - darf nicht mehr
erstattet werden, als die Pauschale vorsieht.
Regelungen in Deutschland bei einer Dienstreise
Bei einer Dienstreise sind Sie nur vorübergehend auswärts tätig (in
Deutschland oder im Ausland), etwa weil Sie Kunden besuchen, ein Projekt
überwachen oder zu Messen und Konferenzen fahren. Die Kosten, welche
dabei entstehen, werden als Spesen bezeichnet.
- Typische Dienstreisen dauern zwischen 8 und unter 14 Stunden - wofür Sie 6 EUR in Form von Auslösungssätzen erhalten können.
- Sind Sie mindestens 14 Stunden unterwegs, dann können Sie in
Deutschland 12 EUR als Ausgleich erhalten und wenn Sie sogar
übernachten, also mindestens 24 Stunden auswärts verbringen, erhöhen
sich die pauschalen Auslösungssätze auf 24 EUR.
Die Auslösungssätze bei einer Einsatzwechseltätigkeit
Eine Einsatzwechseltätigkeit üben Sie dann aus, wenn Sie etwa bei
verschiedenen Baustellen tätig sind oder immer wieder neue Arbeitsorte
haben. Das kann national (nur in Deutschland) oder international (auch
im Ausland) der Fall sein.
- Diese Wechseltätigkeit ist etwa für Montage- oder Leiharbeiter
typisch. Hier können Sie Auslösungssätze von 24 EUR für jeden Tag
erhalten, den Sie auswärts tätig sind - ähnlich wie bei einer
Dienstreise.
- Für den Tag, an dem Sie zum Einsatzort fahren bzw. von diesem wieder
abreisen, können Sie nochmals 12 Euro erhalten. Zusätzlich können die
Übernachtungskosten noch mit 20 EUR bezuschusst werden.
- Somit resultieren in Deutschland Auslösungssätze von maximal 44 EUR
am Tag. Viele Zeitarbeitsfirmen werben etwa damit, dass die
Montagearbeiter diese 44 EUR steuerfrei zum Lohn dazu erhalten.
(Stand: August 2013)
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