Sonntag, 15. Januar 2017

Gastfreundschaft auf allen Etagen,Messeveranstalter,Monteure,Feriengäste
Alle unsere Ferienwohnungen sind hell und freundlich nach Komplettsanierung ab dem 01.01.2015 gestaltet und befinden sich in ruhiger Lage mit wunderschönem Ausblick auf das Despetal.
Geeignet für  Messegäste,Messeveranstalter ,Monteure,Feriengäste!

 Sie müssen auf keinerlei modernen Komfort verzichten. Die Einheiten verfügen über ein eigenes Bad bzw. Dusche/WC mit Balkon. mobile Klimaanlage, Fernseher und WLAN gehören ebenfalls standardmäßig zur Ausstattung. Ob Sie als Tagesgäste anreisen oder einen längeren Aufenthalt planen, wir sind für Sie da.

Für Monteure bieten wir einen kleinen Baustellenkühlschrank (anschließbar an Strom/220 Volt und Zigarettenanzünder) als Service an.

Parkplätze sind vor dem Haus vorhanden.

  Wir wünschen Ihnen entspannte Zeit bei uns.
Ihre Gastgeber
Udo & Inge Fieber
Die Wohnung D mit wunderschönem Ausblick ins Tal mit französischem Austritt (kleiner Balkon) verfügt über eine offene Einbauküche/Kochinsel mit kompletter Ausstattung, wie zum Beispiel Wasserkocher, Kaffeemaschine, Espressomaschine, Kühlschrank mit Gefrierfach, Mikrowelle, Cerankochfeld, Backofen, mobile Klimananlage, ein eigenes neu saniertes Bad mit Dusche/WC. Fernseher und WLAN gehören ebenfalls standardmäßig zur Ausstattung.
Der Kamin sorgt für eine gemütliche Atmosphäre.
Brennholz wird gestellt.
Zwei Schlafräume:
Im großen Zimmer befindet sich ein Doppelbett und ein Einzelbett. Im angrenzenden Raum steht noch ein weiteres Einzelbett.
Erholung pur im wunderschönen Despetal.
Ob Monteure, Messe-oder Feriengäste oder Gastärzte...bei uns erleben Sie das Coming-Home-Feeling.
Bei schlechtem Wetter stehen auch Gesellschaftspiele zur Verfügung.

Freitag, 16. Januar 2015

Saison-Kurzarbeitergeld

Das Saison-Kurzarbeitergeld ist eine Lohnersatzleistung der deutschen Arbeitslosenversicherung mit dem Ziel, die ganzjährige Beschäftigung in der Bauwirtschaft und in anderen Wirtschaftszweigen zu fördern. Es ist – wie das Transferkurzarbeitergeld – eine Sonderform des (konjunkturellen) Kurzarbeitergeldes, durch das speziell Entlassungen in den Wintermonaten und der damit einhergehende Anstieg der Arbeitslosigkeit im Winter vermieden werden soll. Vorgängerleistungen waren das Schlechtwettergeld und das Winterausfallgeld.

Mehr infos hier

Tarifvertrag ist allgemeinverbindlich - was heißt das? 

Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften (also die Tarifvertragsparteien) haben das Recht, Tarifverträge auszuhandeln und abzuschließen. Diese so genannte Tarifautonomie ist verfassungsrechtlich geschützt. Der ausgehandelte Tarifvertrag gilt für ein Arbeitsverhältnis aber nur dann, wenn beide Vertragsparteien des Arbeitsverhältnisses - also Arbeitgeber und Arbeitnehmer - Mitglied eines Verbandes sind. Der Arbeitgeber muss Mitglied des tarifschließenden Arbeitgeberverbandes sein. Der Arbeitnehmer muss Mitglied der tarifschließenden Gewerkschaft sein.
Bei einem sogenannten Haus- oder Firmentarifvertrag ist der Arbeitgeber selbst Tarifvertragspartei. In diesem Fall muss der Arbeitnehmer Mitglied der tarifschließenden Gewerkschaft sein, damit der Tarifvertrag auf sein Arbeitsverhältnis anwendbar ist.

Geltung des Tarifvertrages bei Allgemeinverbindlichkeit

Ein ausgehandelter Tarifvertrag kann auch dann gelten, wenn er gemäß § 5 TVG (Tarifvertragsgesetz) für allgemeinverbindlich erklärt wurde. Dies ist deshalb besonders bedeutsam, weil der Tarifvertrag auch dann gilt, wenn Arbeitgeber oder Arbeitnehmer nicht tarifgebunden sind, also keinem Arbeitgeberverband oder keiner Gewerkschaft angehören. Sämtliche Arbeitgeber und Arbeitnehmer die unter den Geltungsbereich dieses Tarifvertrages fallen, sind dann an dessen Regelungen gebunden.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales kann einen Tarifvertrag auf Antrag einer Tarifvertragspartei für allgemeinverbindlich erklären. Dies setzt im wesentlichen voraus, dass die Allgemeinverbindlicherklärung im öffentlichen Interesse liegt. Auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wird ein Verzeichnis der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge geführt.
Ist das Unternehmen Mitglied eines Arbeitgeberverbandes, ist es nach § 8 TVG verpflichtet, "die für den Betrieb maßgebenden Tarifverträge an geeigneter Stelle im Betrieb auszulegen". Dies gilt auch für Betriebe, für die ein Tarifvertrag allgemeinverbindlich ist. Geeignete Stellen sind die Personalabteilung und/oder der Betriebsrat sowie das sogenannte "Schwarze Brett". Tarifverträge, die durch Bezugnahme im Arbeitsvertrag oder wegen ihrer Betriebsüblichkeit Anwendung finden, müssen nicht nach § 8 TVG im Betrieb ausgelegt werden. In diesen Fällen können Sie als Arbeitnehmer aber auf die arbeitsvertragliche Nebenpflicht des Arbeitgebers verweisen, Ihnen den Inhalt des Tarifvertrages schriftlich zugänglich zu machen.
Ist ein Tarifvertrag allgemeinverbindlich, so gilt er nach § 4 Abs. 1 TVG unmittelbar und zwingend. Jeder Arbeitnehmer kann sich auf diesen für ihn geltenden Tarifvertrag berufen und zwar auch dann, wenn er nicht Mitglied einer Gewerkschaft ist. Ein Abweichen von den tariflichen Normen ist nur zugunsten der Arbeitnehmer möglich (sogenanntes Günstigkeitsprinzip) oder dann, wenn der Tarifvertrag dies ausdrücklich gestattet (so genannte Öffnungsklausel).
Jeder Tarifvertrag wird für eine bestimmte Laufzeit geschlossen. Ist er abgelaufen, gilt er noch so lange weiter, bis er durch eine andere Abmachung ersetzt wird. Im Nachwirkungszeitraum entfällt die zwingende Wirkung des Tarifvertrages. Dies bedeutet, dass der Tarifvertrag zwar unmittelbar fortgilt, aber durch einzelvertragliche Abmachung unterschritten werden kann.

Zahlung des Tariflohnes

Wenn der Tarifvertrag Anwendung findet, hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf den tariflich festgelegten Lohn. Wenn keine Tarifbindung besteht, hat der Arbeitnehmer keinen unmittelbaren Anspruch auf den Tariflohn, so dass auch eine untertarifliche Entlohnung möglich ist.

Es besteht keine Tarifbindung

Der nicht in der Gewerkschaft organisierte Arbeitnehmer kann sich nicht auf den Gleichheitsgrundsatz berufen. Dasselbe gilt, wenn der Arbeitgeber nicht dem tarifschließenden Verband angehört. Auch dann kann im Arbeitsvertrag eine Vergütung vereinbart werden, die unterhalb der tariflichen Vergütung liegt. Wenn der Arbeitgeber in der Vergangenheit den Tariflohn bezahlt hat, begründet dies keine betriebliche Übung, eine Tariferhöhung aufgrund eines neuen Tarifvertrages vorzunehmen, wenn zwischen den Arbeitsvertragsparteien keine Tarifbindung besteht.

Es besteht eeine Tarifbindung

Ist die Tarifbindung allerdings gegeben - meist durch Inbezugnahme im Arbeitsvertrag oder durch Allgemeinverbindlicherklärung - so gilt der Tarifvertrag nach § 4 Abs. 1 TVG (Tarifvertragsgesetz) unmittelbar und zwingend. Der Tariflohn ist dann Mindestlohn. Individuelle Vereinbarungen über die Vergütung sind nur wirksam, wenn sie gleich oder besser sind als im Tarifvertrag geregelt. Abweichend kann nur der Tarifvertrag selbst eine sogenannte Öffnungsklausel enthalten. Das heißt - im Tarifvertrag ist ausnahmsweise geregelt, dass auch Vergütungsvereinbarungen möglich sind, die unterhalb des Tariflohnes liegen.

Auch bei uns zu lesen..
www.mein-schoenes-heim.de
Euer Udo Fieber

Kein Arbeitgeber darf weniger zahlen als Tariflohn

 Diese Annahme ist falsch. Das bloße Bestehen eines Tarifvertrages für eine bestimmte Branche bedeutet noch nicht, dass sich tatsächlich jeder Arbeitgeber an dessen Vorgaben halten muss. „Grundsätzlich gilt: Nur wenn sowohl das Unternehmen als auch der Arbeitnehmer tarifgebunden sind, trifft den Arbeitgeber die Pflicht, die entsprechenden Löhne zu zahlen oder die tarifliche Arbeitszeit einzuhalten“, sagt Stefan Lochner, Rechtsanwalt bei Beiten Burkhardt in München.

Wer von Tarifverträgen profitiert

Der Idealtypus der Tarifbindung ist der folgende: Der Arbeitgeber gehört dem Arbeitgeberverband an, der Arbeitnehmer ist Mitglied derjenigen Gewerkschaft, die den Tarifvertrag geschlossen hat. In diesem Fall gilt der Tarifvertrag automatisch. Abweichende Regelungen zum Nachteil des Arbeitnehmers sind unzulässig – und zwar auch dann, wenn einer von beiden seiner Interessenvertretung nachträglich den Rücken kehrt. „Die Tarifbindung endet erst mit dem Auslaufen des Tarifvertrags, der zum Zeitpunkt des Austritts galt“, so Rechtsanwalt Lochner.

Da Tarifverträge im Normalfall für eine Vielzahl von Unternehmen einer Branche gelten, lassen sich maßgeschneiderte Lösungen für einzelne Betriebe durch sie kaum erzielen. In der jüngeren Vergangenheit sind deshalb etliche Arbeitgeber aus den Interessenverbänden ausgetreten, um der Tarifbindung zu entgehen. Zum Teil schließen diese Unternehmen mit den Gewerkschaften sogenannte Haus- oder Firmentarifverträge. Diese weichen zum Teil deutlich von den Regelungen der Flächentarifverträge ab. Anwalt Lochner: „Firmentarifverträge gehen dem allgemeinen Flächentarifvertrag vor und ermöglichen es, etwa in wirtschaftlichen Krisen, auch Löhne unter dem Branchendurchschnitt zu zahlen. Mitunter enthalten selbst Flächentarifverträge sogenannte Öffnungsklauseln, die es dem Arbeitgeber – wenn auch für begrenzte Zeit – erlauben, in schweren Zeiten den Tariflohn zu reduzieren oder Mehrarbeit ohne Lohnausgleich anzuordnen.“


Der Arbeitsvertrag ist das Maß aller Dinge

Ist eine der Vertragsparteien nicht tarifgebunden, gelten die Tarifverträge für dieses Arbeitsverhältnis im Normalfall nicht. „Der Arbeitgeber kann dann jederzeit geringere Löhne als der Branchendurchschnitt vereinbaren. Grenze ist hier letztlich nur die Sittenwidrigkeit“, so Experte Lochner.

Ausnahmsweise können Tarifverträge allerdings auch dann zur Anwendung kommen, wenn weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer in einem Interessenverband organisiert sind. „Unternehmen können mit ihren Mitarbeitern jederzeit einzelvertraglich die Geltung eines Tarifvertrags oder einer bestimmten Tarifregelung vereinbaren, indem sie auf diese Vorschrift ausdrücklich im Arbeitsvertrag Bezug nehmen“, so Rechtsanwalt Lochner. Mehr noch: In Ausnahmefällen können Arbeitnehmer sogar ohne eine solche Bezugnahmeklausel den tariflichen Regelungen unterstehen, und zwar dann, wenn ein Tarifvertrag durch den Bundesarbeitsminister für allgemeinverbindlich erklärt wird.

Seit Beginn der 1990er-Jahre hat sich der Anteil der allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge allerdings deutlich verringert. Von den rund 64 300 im Tarifregister eingetragenen gültigen Tarifverträgen waren Mitte 2008 gerade einmal 460 allgemeinverbindlich. Eine ständig aktualisierte Übersicht über die allgemeinverbindlichen Tarifverträge veröffentlicht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf seiner Internetseite.

Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe (BRTV)

Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe (BRTV) vom 4. Juli 2002 in der Fassung vom 17. Dezember 2003, 14. Dezember 2004, 29. Juli 2005, 19. Mai 2006, 20. August 2007, 31. Mai 2012, 17. Dezember 2012 und 5. Juni 2014
Zwischen
dem Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.V.,
Kronenstraße 55-58, 10117 Berlin,
dem Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V.,
Kurfürstenstraße 129,10785 Berlin,
und
der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt,
Olof-Palme-Straße 19, 60439 Frankfurt a. M.,
wird folgender Tarifvertrag geschlossen:

Hier zum Tarifvertrag ;-)

Sonntag, 11. Januar 2015

Domaineverkauf-Domain-For-sale!!

Bill Gates (Microsoft) sagte „Domains werden schneller im Wert steigen, als jeder andere Wertgegenstand, den die Menschheit je kannte“
(Original-Zitat: „Domains have and will continue to go up in value faster than any other commodity ever known to man.“)

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amortisieren sich beim richtigen Einsatz der Domain schnell. Im Vergleich zu TV-Werbung, Print-Kampagnen oder anderen Werbemitteln profitiert Ihr Unternehmen von einer Domain stets lebenslang!

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Montag, 5. Januar 2015

Tolles Video,Wasserraub..

Das Öl der Zukunft

Noch immer gehört die globale Wasserkrise zu den größten ökologischen Herausforderungen für die Menschheit. Wasser ist auf der Erde ein kostbares Gut,  stellt für manche gar das „Öl der Zukunft“ dar. Laut Berichten der UNO haben rund 900 Millionen Menschen auf der Erde keinen Zugang zu sauberem Wasser. „Jedes Jahr sterben mehr Kinder an verschmutztem Wasser als an Aids, Verkehrsunfällen und Kriegen zusammen“, erzählt so auch die Mitarbeiterin einer Hilfsorganisation dem Reporter Gehringer in „Bottled Life“. Ganz zu schweigen von den aktuellen Weltwasserreporten der Nichtregierungsorganisationen, die teils noch düstere Prognosen offenbaren.
Nestlé-Verwaltungspräsident Peter Brabeck
Nestlé macht mit diesem kostbaren Gut rund 7,5 Milliarden Euro Umsatz im Jahr. Wer mit dem Lebensmittelkonzern heute noch in erster Linie Kakaopulver assoziiert, täuscht sich nämlich gewaltig. Nahezu unangefochten herrscht Nestlé inzwischen auch über die lukrative Flaschenwasserbranche, vertreibt rund 70 verschiedene Marken Trinkwasser. Darunter Kassenschlager wie San Pellegrino, Perrier oder Vittel. Der Konzern hat einen Jahresumsatz von über 83 Milliarden Euro und über 280 000 Angestellte.

Das sollte mann sich mal ansehen,
Messen 2015/16 in Hannover Die Termine stehen fest – jetzt vormerken und Unterkunft buchen bei uns. oder unter Kontakt! Messen 2015/16 in Hannover: Jetzt bei uns buchen! Egal ob CeBIT, HANNOVER MESSE oder IAA - planen Sie schon jetzt Ihren Aufenthalt zu den Messen 2015/16 in Hannover! Bei bei uns in Sibbesse können Sie bereits zwei Wohnungen zu den Messen 2015/16 in Hannover buchen! Während der großen Messen in Hannover stehen für die stetig wachsende Zahl der Aussteller und Besucher in Hannover nicht genügend Hotelzimmer zur Verfügung. Auch bei besonderen Events oder beim Wohnen auf Zeit aus beruflichen Gründen ist ein Hotel nicht immer das Quartier erster Wahl. Wir bieten Ihnen eine anspruchsvolle Alternative: Unsere zwei Ferienwohnungen sind hell und freundlich nach Komplettsanierung ab dem 01.01.2015 gestaltet und befinden sich in ruhiger Lage mit wunderschönem Ausblick auf das Despetal. Sie müssen auf keinerlei modernen Komfort verzichten. Die Einheiten verfügen über ein eigenes Bad bzw. Dusche/WC mit Balkon. Fernseher und WLAN gehören ebenfalls standardmäßig zur Ausstattung. Ob Sie als Tagesgäste anreisen oder einen längeren Aufenthalt planen, wir sind für Sie da. Parkplätze sind vor dem Haus vorhanden. Preise: 18,00 €,00 € und 25,00 € pro Person und Nacht (inkl. Nebenkosten u. Mwst.) Hannover Messe ab 50,00€ pro Person und Nacht. Längerfristige Buchung: bitte Preisnachlass erfragen Die 70 qm Wohnung hat Platz für 2-3 Personen Wir wünschen Ihnen entspannte Zeit bei uns. Ihre Gastgeber Udo & Inge Fieber Übersicht: Messen 2015/16 in Hannover Messe Datum DOMOTEX 17.01.-20.01.2015 ABF Januar/Februar 2015 didacta 24.02.-28.02.2015 CeBIT 16.03.-20.03.2015 HANNOVER MESSE 13.04.-17.04.2015 Ligna 11.05.-15.05.2015 Interschutz 08.06.-13.06.2015 IdeenExpo 04.07.-12.07.2015 Biotechnica 06.10.-08.10.2015 Infa 10.10.-18.10.2015 Agritechnica 08.11.-14.11.2015 (08.+09.11. Exklusivtage) Pferd & Jagd 03.12.-06.12.2015 CeMAT 31.05.-03.06.2016 IAA Nutzfahrzeuge 22.09.-29.09.2016 EurTier 13.11.-16.11.2016 Eingestellt von mietenkaufenwohnen.immobilien und mietenkaufenwohnen.international

Freitag, 26. Dezember 2014

Machen sie einen Rundgang der Ferienwohnung Nr 1.Für Monteure – aber nicht nur für Monteure-Messegäste-Ferien im Harz! Wir sprechen mit unserem Ferienwohnungen hauptsächlich Monteure an – aber auch Privatreisende finden selbstverständlich interessante Hinweise. Wir verstehen uns nicht als weitere Plattform für Tipps ausNiedersachsen, sondern beziehen uns insbesondere auf die Arbeitswelt und die Interessen von Monteuren, die in Niedersachsen ihren Arbeitseinsatz haben. Messeveranstalter oder Ferien im Harz.

Donnerstag, 25. Dezember 2014

Alle unsere Ferienwohnungen sind hell und freundlich nach Komplettsanierung ab dem 01.01.2015 gestaltet und befinden sich in ruhiger Lage mit wunderschönem Ausblick auf das Despetal

Sie müssen auf keinerlei modernen Komfort verzichten. Die Einheiten verfügen über ein eigenes Bad bzw. Dusche/WC mit Balkon. Fernseher und WLAN gehören ebenfalls standardmäßig zur Ausstattung. Ob Sie als Tagesgäste anreisen oder einen längeren Aufenthalt planen, wir sind für Sie da.

Parkplätze sind vor dem Haus vorhanden.

Freitag, 28. November 2014

Auslösungssätze in Deutschland

Gerade in handwerklichen, aber auch in einigen anderen Berufen arbeiten Sie außerhalb der regelmäßigen Arbeitsstätte (z.B. außerhalb vom Firmensitz Ihres Arbeitgebers). Dadurch entstehen Ihnen zusätzliche Kosten; Sie fahren oftmals weit, müssen auswärts essen und vielleicht auch in einer Pension übernachten. Diese zusätzliche Belastung wollen viele Arbeitgeber dadurch vermindern, dass Sie Angestellten einen Pauschalbetrag zum Ausgleich zahlen. Der Betrag orientiert sich also nicht exakt an den Kosten, die Ihnen tatsächlich entstanden sind. D.h., auch wenn Sie einmal sehr hohe Kosten hatten - etwa weil Sie viel Geld für eine Übernachtung auswärts bezahlen mussten - darf nicht mehr erstattet werden, als die Pauschale vorsieht.

Regelungen in Deutschland bei einer Dienstreise

Bei einer Dienstreise sind Sie nur vorübergehend auswärts tätig (in Deutschland oder im Ausland), etwa weil Sie Kunden besuchen, ein Projekt überwachen oder zu Messen und Konferenzen fahren. Die Kosten, welche dabei entstehen, werden als Spesen bezeichnet.
  • Typische Dienstreisen dauern zwischen 8 und unter 14 Stunden - wofür Sie 6 EUR in Form von Auslösungssätzen erhalten können.
  • Sind Sie mindestens 14 Stunden unterwegs, dann können Sie in Deutschland 12 EUR als Ausgleich erhalten und wenn Sie sogar übernachten, also mindestens 24 Stunden auswärts verbringen, erhöhen sich die pauschalen Auslösungssätze auf 24 EUR.
  • Die Auslösungssätze bei einer Einsatzwechseltätigkeit

    Eine Einsatzwechseltätigkeit üben Sie dann aus, wenn Sie etwa bei verschiedenen Baustellen tätig sind oder immer wieder neue Arbeitsorte haben. Das kann national (nur in Deutschland) oder international (auch im Ausland) der Fall sein.
    • Diese Wechseltätigkeit ist etwa für Montage- oder Leiharbeiter typisch. Hier können Sie Auslösungssätze von 24 EUR für jeden Tag erhalten, den Sie auswärts tätig sind - ähnlich wie bei einer Dienstreise.
    • Für den Tag, an dem Sie zum Einsatzort fahren bzw. von diesem wieder abreisen, können Sie nochmals 12 Euro erhalten. Zusätzlich können die Übernachtungskosten noch mit 20 EUR bezuschusst werden.
    • Somit resultieren in Deutschland Auslösungssätze von maximal 44 EUR am Tag. Viele Zeitarbeitsfirmen werben etwa damit, dass die Montagearbeiter diese 44 EUR steuerfrei zum Lohn dazu erhalten.
    (Stand: August 2013)

Arbeitnehmer Arbeitsrecht

Das Arbeitnehmer Arbeitsrecht regelt die Arbeitsbedingungen und Pflichten zwischen Arbeitsgeber und Arbeitnehmer.


Bei Antritt einer Arbeit wird zunächst zwischen den beiden Parteien, bestehend aus Arbeitgeber und Arbeitnehmer, ein Vertrag geschlossen. Er gehört zu den privatrechtlichen Dienstverträgen und regelt entgeltliche und persönliche Erbringungen von Dienstleistungen. Dies heißt im Klartext, er klärt Details über das Arbeitsverhältnis und die Arbeitsbedingungen. Man kann sowohl einen mündlichen als auch schriftlichen Arbeitsvertrag schließen, wobei immer zu empfehlen ist die schriftliche Form vorzuziehen, damit es im Falle von Konflikten nicht zu Beweisschwierigkeiten kommt. Der Vertragsinhalt kann seitens des Arbeitgebers relativ frei gestaltet werden. Es muss sich lediglich an gewisse Rahmenbedingungen gehalten werden, die im BGB, dem Bürgerlichen Gesetzbuch, festgelegt sind. Jedoch sollte man darauf achten das einige Punkte in jedem Fall im Arbeitsvertrag aufgeführt und klar festgelegt sind.
Je nach Art des Arbeitsverhältnisses gibt es unterschiedliche Arten des Arbeitsvertrages, beispielsweise Aushilfsverträge, Teilzeitverträge, unbefristete und befristete Verträge, oder Arbeitsverträge mit freien Mitarbeitern.
Arbeitnehmer Arbeitsrecht: Befristete und unbefristete Arbeitsverträge
Ein Arbeitsvertrag kann sowohl auf bestimmte Zeit (befristet) als auch auf unbestimmte Zeit (unbefristet) geschlossen werden. In den meisten Fällen werden unbefristete Verträge geschlossen. Bei befristeten Verträgen müssen einige Befristungsgründe vorliegen, beispielsweise wenn es sich um die Vertretung eines anderen Angestellten handelt oder die Arbeitsleistung nur zeitlich begrenzt benötigt wird. In normalen Fällen darf sich solch ein Vertrag auf maximal zwei Jahre belaufen, außer bei Existenzgründungen. Dann darf der Befristungsvertrag auf vier Jahre ausgeweitet werden.
Arbeitnehmer Arbeitsrecht: Probearbeit und Tarifverträge
Für eine Probearbeitszeit gilt momentan die Höchstdauer von sechs Monaten. In diesem Zeitraum kann nämlich das Arbeitsverhältnis mit einer verkürzten Kündigungsfrist von zwei Wochen beendet werden.
Eine spezielle Vertragsform ist der Tarifvertrag. Dieser gilt nicht mehr als Arbeitsvertrag, da er nicht zwischen Arbeitnehmer und Unternehmen geschlossen wird. Ein Tarifvertrag ist eine Vereinbarung über alle Arbeitsbedingungen, Rechte und Pflichten, zwischen einem Arbeitgeberverband und einem tarifabschließenden Verband, beispielsweise einer Gewerkschaft. Wenn beide, also Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Mitglied in solchen Verbänden sind, gilt der Tarifvertrag, auf dessen Inhalt der Arbeitgeber keinen Einfluss hat.
Wenn eine Partei aus einem solchen Verband austritt, bedeutet es nicht eine sofortige Ungültigkeit des Tarifvertrages. Von dieser Vertragsform gibt es unterschiedliche Arten, wie Mantel-, Rahmen-, und Flächentarifvertrag.

Montagearbeiter: Rechtliches zur Auswärtsarbeit

Montagearbeiter sind Angestellte, welche Arbeiten außerhalb des Arbeitsbetriebes leisten, wobei man noch unter Nah- und Fernmontage unterscheidet. 


Wenn Angestellte einer Firma ihre Arbeiten außerhalb ihres Arbeitsbetriebes verrichten, so bezeichnet man sie als Montagearbeiter. Diese Option findet sich vor allem im handwerklichen Bereich wieder. Bei der heutigen Wirtschaftslage müssen Firmen, die konkurrenzfähig bleiben wollen, oftmals eine weite Wegstrecke zurücklegen, um ihre Leistungen offerieren zu können. Da es in diesem Fall weniger produktiv ist, wenn die Arbeiter täglich mehrere Stunden alleine auf dem Weg zur Arbeit und dem Weg zurück zur Firma verbringen, werden die Angestellten oft von Montag bis Freitag am jeweiligen Arbeitsort in einem Hotel untergebracht und fahren lediglich an den Wochenenden zurück nach Hause. Die Rechte und Pflichten des Montagearbeiters sind immer in einem speziellen Tarifvertrag erfasst, um sowohl den Arbeitnehmer als auch den Arbeitgeber abzusichern.
Die Nahmontagen
Wenn ein Arbeitsort weiter als 35 Kilometer, jedoch weniger als 150 Kilometer beträgt, so spricht man von einer Nahmontage. In diesem Fall wird die Fahrtzeit gesondert berechnet, während die volle Arbeitszeit am Einsatzort eingehalten wird. Die Vergütung der Fahrtzeit wurde in verschiedene Zonen unterteilt. Die erste Zone richtet sich nach einer Entfernung von 36 bis 65 Kilometern und wird mit 5,11 € entlohnt. In der zweiten Zone sind es 66 bis 88 Kilometer, die mit 6,39 € berechnet werden. Von der dritten Zone spricht man bei 81 bis 120 Kilometern und die Berechnung sind 7,67 €. Die vierte Zone entsteht bei einer Entfernung von 121 bis 150 Kilometern. Die letzte Zone wird mit 10,23 € entlohnt.
Bei diesen Berechnungen richtet man sich nicht nach den tatsächlich gefahrenen Kilometern, sondern nach dem kürzesten Weg per Luftlinie. Wenn ein Montagearbeiter diese Strecke täglich zurücklegt, erfolgt auch die Vergütung einmal pro Tag. Wird der Arbeiter in einer Unterkunft untergebracht, so wird ihm die Fahrzeit nur für die einmalige Hin- und Rückfahrt anerkannt.
Die Fernmontage
Bei einer Fernmontage wird die Fahrzeit zum Einsatzort als Arbeitszeit betrachtet und wird bis zu acht Stunden Reisezeit auch voll bezahlt. Man spricht von der Fernmontage ab einer Entfernung von 150 Kilometern, wobei auch die Berechnung per Luftlinie gilt. In diesem Fall ist es üblich, dem Arbeitnehmer eine tägliche zusätzliche Pauschale auszubezahlen, um Unterkunft und Verpflegung zu gewährleisten. Im Regelfall tritt der Arbeiter in Vorleistung, reicht die Quittungen nach der Rückreise beim Arbeitgeber ein und wird entsprechend ausbezahlt. Nutzt der Montagearbeiter sein eigenes Kraftfahrzeug zur Reise, werden die zurückgelegten Kilometer ebenfalls durch eine Kilometerpauschale geregelt.
Die Arbeitsunfähigkeit
Sollte ein Montagearbeiter am Einsatzort einer Krankheit erliegen und nicht in der Lage sein, nach Hause fahren zu können, wird er vom Arbeitgeber bis zu einer Woche weiter bezahlt. Sollte sogar ein Todesfall in der Familie entstehen, werden ihm die zusätzlichen Fahrkosten zum Heimatort und zurück zum Arbeitsort separat erstattet. Wenn im schlimmsten Fall der Arbeitnehmer am Einsatzort verstirbt, so muss der Arbeitgeber die vollen Überführungskosten tragen.
Es ist sehr wichtig für einen Montagearbeiter einen Vertrag zu besitzen, in dem alle Aspekte der Montagearbeit schriftlich festgehalten wurden, auch jene, die in Ausnahmefällen entstehen. So befinden sich beide Parteien immer auf der sichereren Seite und man vermeidet unnötige Konflikte.

Übersicht: Messen 2015/16 in Hannover

Messen 2015/16 in Hannover

Die Termine stehen fest – jetzt vormerken und Unterkunft buchen bei uns.
oder unter Kontakt!

Messen 2015/16 in Hannover: Jetzt bei uns Wohnung buchen!

Egal ob CeBIT, HANNOVER MESSE oder IAA - planen Sie schon jetzt Ihren Aufenthalt zu den Messen 2015/16 in Hannover! Bei bei uns in Sibbesse können Sie bereits zwei Wohnungen  zu den Messen 2015/16 in Hannover buchen!




Während der großen Messen in Hannover stehen für die stetig wachsende Zahl der Aussteller und Besucher in Hannover nicht genügend Hotelzimmer zur Verfügung.
Auch bei besonderen Events oder beim Wohnen auf Zeit aus beruflichen Gründen ist ein Hotel nicht immer das Quartier erster Wahl.
Wir bieten Ihnen eine anspruchsvolle Alternative:
Unsere zwei Ferienwohnungen sind hell und freundlich nach Komplettsanierung ab dem 01.01.2015 gestaltet und befinden sich in ruhiger Lage mit wunderschönem Ausblick auf das Despetal.

Sie müssen auf keinerlei modernen Komfort verzichten. Die Einheiten verfügen über ein eigenes Bad bzw. Dusche/WC mit Balkon. Fernseher und WLAN gehören ebenfalls standardmäßig zur Ausstattung. Ob Sie als Tagesgäste anreisen oder einen längeren Aufenthalt planen, wir sind für Sie da.

Parkplätze sind vor dem Haus vorhanden.

Preise: 18,00 €,00 € und 25,00 € pro Person und Nacht (inkl. Nebenkosten u. Mwst.)
Hannover Messe ab 50,00€ pro Person und Nacht.
Längerfristige Buchung: bitte Preisnachlass erfragen
Die 70 qm Wohnung hat Platz für 2-3 Personen

Wir wünschen Ihnen entspannte Zeit bei uns.
Ihre Gastgeber
Udo & Inge Fieber


Übersicht: Messen 2015/16 in Hannover

Messe Datum
DOMOTEX 17.01.-20.01.2015
ABF    Januar/Februar 2015
didacta 24.02.-28.02.2015
CeBIT    16.03.-20.03.2015
HANNOVER MESSE 13.04.-17.04.2015
Ligna 11.05.-15.05.2015
Interschutz 08.06.-13.06.2015
IdeenExpo 04.07.-12.07.2015
Biotechnica 06.10.-08.10.2015
Infa 10.10.-18.10.2015
Agritechnica 08.11.-14.11.2015 (08.+09.11. Exklusivtage)
Pferd & Jagd 03.12.-06.12.2015
CeMAT 31.05.-03.06.2016
IAA Nutzfahrzeuge 22.09.-29.09.2016
EurTier 13.11.-16.11.2016